Ganz gleich, ob du mit dem Rad zur Arbeit pendelst, schnell den Einkauf erledigst oder im Radurlaub unterwegs bist, für dich zählen die Richtlinien der StVO für Fahrräder. In der Straßenverkehrsordnung, die kurz als StVO bezeichnet wird, sind alle Verhaltensregeln festgehalten, die du als aktiver Teilnehmer am Straßenverkehr zu deiner und der Sicherheit anderer einhalten musst.
Was aber hat es mit der StVO Fahrrad auf sich, was ergeben sich für Rechte und Pflichten und was passiert bei Missachtung? Diesen Fragen haben wir uns im nachfolgenden Beitrag angenommen.
Fahrrad StVO – was ist das?
So wie alle Verkehrsteilnehmer müssen sich natürlich auch Radfahrer an bestimmte Regeln halten, die in der StVO Fahrrad beschrieben sind. Ziel ist es, dass jeder rücksichtsvoll und vorausschauend fährt und damit das Risiko für Unfälle reduziert. Bei der Fahrrad StVO greift der Gesetzgeber hart durch. Ein Verstoß gegen die Regelungen wird mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder sogar dem Führerscheinentzug geahndet. Erst 2021 trat eine Novelle in Kraft, die einige Gesetze wie das Nebeneinanderfahren änderte und mit der unter anderem neue Verkehrsschilder wie für Radschnellwege definiert wurden.
Grundsätzlich finden sich in der StVO Fahrrad allgemeine Regelungen, aber auch spezifische Richtlinien. Vor allem Verkehrsschilder für Radfahrer bieten im Verkehr mitunter die höchste Orientierung. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Kennzeichnung für Fahrradwege. Das Verkehrsschild erkennst du an der blauen Hintergrundfläche, vor der ein weißes Rad zu sehen ist. Dieses kann allein oder in Kombination mit Fußgängerzeichen daherkommen. So sieht die StVO Fahrrad vor, dass du nur auf gekennzeichneten Radwegen fahren darfst.
Was beinhaltet die Fahrrad StVO noch?
Die wichtigsten Regeln der StVO Fahrrad
- Wenn du mit einer zweiten Person unterwegs bist, dürft ihr nach StVO Fahrrad nebeneinander fahren, solange ausreichend Platz vorhanden ist und keine anderen Verkehrsteilnehmer dadurch behindert werden.
- Grundsätzlich richtest du dich nach der allgemeinen Ampelschaltung, wenn es keine separate Radfahrampel gibt.
- Stehst du an einer Ampel mit einem grünen Pfeil und möchtest rechts abbiegen, gilt dieser auch für dich. Du musst kurz anhalten und kannst dann auch bei Rot weiterfahren, sollte die Strecke frei sein.
- Nach StVO Fahrrad kündigst du ein Abbiegemanöver mit entsprechenden Handzeichen an.
- Die Nutzung und Bedienung eines Smartphones zum Telefonieren oder Schreiben einer Nachricht ist analog zum Autofahren untersagt.
- Sofern es die Wahrnehmung nicht beeinträchtigt, kannst du Kopfhörer beim Radfahren tragen.
- Freihändiges Fahren ist nach der StVO Fahrrad verboten.
- Sind Einbahnstraßen entsprechend gekennzeichnet, darfst du diese als Radfahrer auch entgegengesetzt befahren. Erkennbar ist das an einem weißen Schild, das dem Einbahnstraßenschild untergehängt ist und ein kleines Fahrradsymbol mit zwei Pfeilen zeigt.
- In der StVO Fahrrad ist eine Promillegrenze von 1,6 festgelegt. Sollte es jedoch zu erkennbaren Fahrunsicherheit kommen, kann ein Wert bereits ab 0,3 geahndet werden. Ab 1,6 Promille auf dem Rad drohen ein hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).
- Stehen Autos an einer roten Ampel, darfst du diese laut StVO Fahrrad langsam rechts überholen, sofern es der Platz zulässt. Bei rollenden Fahrzeugen ist das hingegen nicht erlaubt.
- Hast du als Fahrradart ein Lastenrad, kannst du damit entsprechend der neuen StVO Fahrrad auch Jugendliche und Erwachsene mitnehmen.
- Die Einrichtung spezieller Fahrradzonen soll hier das Tempo auf 30 km/h für Autofahrer begrenzen.
- Das Fahrrad Fahren mit Hund ist entsprechend verkehrssicher zu gestalten. Hört dein Hund auf Zuruf, ist das Anleinen beim Fahrradfahren nicht zwingend.
- Auch gilt nach StVO Fahrrad, dass Autofahrer einen Sicherheitsabstand beim Überholen von innerorts 1,50 Meter und außerorts 2,00 Meter einhalten müssen.
Wo darf ich nach Fahrrad StVO Rad fahren?
Radfahren ist nach StVO Fahrrad ausschließlich auf entsprechend gekennzeichneten Radwegen oder Radstraßen erlaubt. Sind keine speziellen Flächen vorhanden, musst du auf die Straße ausweichen und dich selbstverständlich an das Rechtsfahrgebot halten. Die Benutzung eines Fußgängerwegs ist verboten.
Einzige Ausnahme besteht für Kinder bis zum achten bzw. bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahrs. Sofern es keine Alternative gibt, ist die Nutzung des Fußgängerwegs sogar Pflicht, ab acht Jahren optional.
Schieben auf einem Gehweg ist nach StVO Fahrrad grundsätzlich kein Problem, wenn dabei keine Fußgänger behindert werden. Ansonsten schiebst du dein Rad innerorts am rechten Fahrbahnrand entlang.
Gut zu wissen: Die StVO Fahrrad sieht keine Helmpflicht vor. Dennoch ist der Schutz des Kopfes mit einem stabilen Fahrradhelm empfehlenswert. Bei einem Sturz oder Unfall kann dieser Leben retten und die Gefahr von schweren Kopfverletzungen reduzieren. Die heutigen Modelle bringen neben höchster Robustheit auch ansprechende Designs mit.
Unter Technik und Tipps findest du weitere spannende Informationen, die bei deinen Radreisen sicherlich hilfreich sind.